Allgemeine
Nutzungsbedingungen und rechtliche Hinweise
I. Allgemeines
§
1 Wann und mit welchem Inhalt gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen?
(2)
Bestehen für einzelne Angebote und Dienste von bentob besondere Geschäftsbedingungen,
so gehen diese den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor, soweit in den
besonderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich die vollständige
oder teilweise Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bestimmt
wird. Auf die Geltung besonderer Geschäftsbedingungen wird der Nutzer
vor Nutzung des betreffenden Dienstes oder Angebots gesondert hingewiesen.
(3)
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und sonstige gegebenenfalls vereinbarte
Geschäftsbedingungen gelten in deren jeweils aktueller Fassung. Widerspricht
der Nutzer einer Aktualisierung, so führt dies zur Beendigung des Nutzerstatus,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§
2 Zwischen wem kommt der Vertrag über die Anmietung eines Ferienobjekts
zu Stande?
Über
dieses Internetportal vermittelte Verträge über die Anmietung von Ferienobjekten
kommen ausschließlich zwischen Anbieter und Kunden zu Stande. Für die
Geschäfte zwischen Anbieter und Kunden gilt daher ausschließlich das
zwischen diesen Vereinbarte. bentob selbst bietet über dieses Internetportal
keine Ferienobjekte an.
II. Rechte und
Pflichten des Nutzers
§
3 Hat der Nutzer einen einklagbaren Anspruch auf die Leistungen und
Angebote von bentob?
(1)
bentob ist stets darum bemüht, den Nutzern eine möglichst störungsfreie
und permanente Nutzbarkeit seiner Dienste zu ermöglichen sowie zutreffende
Inhalte und Informationen zu vermitteln. Der Nutzer hat jedoch keinen
Anspruch auf eine störungsfreie und permanente Nutzbarkeit der Dienste
von bentob und keinen Anspruch auf ein bestimmtes Angebot, eine bestimmte
Information, richtige und vollständige Auskünfte oder die Herbeiführung
eines bestimmten Erfolgs.
(2)
Insbesondere behält sich bentob vor, zum Zwecke der Aktualisierung der
Datenbanken und Webseiten das System kurzfristig abzuschalten.
§
4 Welche Pflichten treffen den Nutzer gegenüber bentob?
(1)
Die Nutzung von ferienlotse.de als solche durch den Kunden ist unentgeltlich.
Für den Anbieter und sonstige Dritte gelten die gesonderten Vereinbarungen
mit bentob. Alle Nutzer, Kunden wie Anbieter und sonstige Dritte, treffen
jedoch zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten,
deren Nichtbefolgung zu Nachteilen wie z.B. Schadensersatzansprüchen
führen können. Diese Verhaltenspflichten sind im folgenden aufgeführt.
(2)
Der Nutzer hat
1.
bei gegebenenfalls erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur
Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und
wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
2.
es zu unterlassen, sich ein zweites Mal als Nutzer anzumelden,
3.
bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich
in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
4.
sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort
keinem Dritten zugänglich gemacht werden,
5.
jede Nutzung von ferienlotse.de unter dem eigenen Benutzernamen durch
Dritte zu unterbinden,
6.
die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort
zu unterlassen,
7.
bentob unverzüglich unter
mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw.
des Benutzernamens vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende
missbräuchliche Nutzung bestehen,
8.
sich nach jeder Nutzung eines Dienstes, welcher eine Anmeldung voraussetzt,
durch einen Klick auf logout vom Dienst abzumelden.
(3) Der Nutzer ist des weiteren verpflichtet, die Dienste von ferienlotse.de
nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und
die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt
insbesondere folgende Pflichten des Nutzers ein:
1.
Der Nutzer stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste
Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz,
die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten,
insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechten Dritter, verstoßen
wird. Der Nutzer unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem
Inhalt.
2.
Der Nutzer ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch
ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z.B.
Spamming).
3.
Der Nutzer stellt sicher, dass seine auf dem Server von bentob eingesetzten
Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet
sind, die Leistungserbringung durch bentob zu stören.
4.
Der Nutzer beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und
der Datensicherheit.
(4)
Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 und 3 ist bentob berechtigt,
nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung
vorübergehend zu sperren und/oder den Nutzer vorübergehend vom Angebot
von bentob auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche
gilt, wenn bentob von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer
unter Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten Inhalte
vorhält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung
nicht offensichtlich unrichtig ist.
(5)
Der Nutzer hat bentob den aus einer Pflichtverletzung resultierenden
Schaden zu ersetzen. Der Nutzer stellt bentob von allen Nachteilen frei,
die bentob durch seine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender
Handlungen des Nutzers entstehen. Die Haftung des Nutzers ist ausgeschlossen,
wenn der Nutzer die Handlung nicht zu vertreten hat.
§
5 Welche Pflichten treffen Anbieter und Kunden untereinander?
(1)
Die wechselseitigen Pflichten der Anbieter und Kunden ergeben sich aus
dem Inhalt der zwischen Anbieter und Kunden getroffenen Vereinbarungen.
(2)
Im Falle eines Verstoßes eines Nutzers gegen die sich aus dem Vertrag
zwischen ihm und dem Kunden bzw. Anbieter ergebenden Pflichten gilt
die Regelung des § 4 Absatz 4 und 5 entsprechend.
§
6 Was ist mit den Urheberrechten der Nutzer und denen von bentob?
(1)
Für den Fall, dass der Nutzer im Zusammenhang mit den Leistungen von
bentob Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte
oder Nutzungsrechte zustehen, ist bentob für die Dauer der Leistungserbringung
zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die bentob durchführen
muss, um seine vertraglichen Leistungen zu erbringen.
(2)
Die im Internetangebot von ferienlotse.de enthaltenen Daten unterliegen
urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet,
diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung
hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
§
7 Was tut bentob für den Schutz und die Sicherheit der Nutzerdaten?
bentob
legt besonderen Wert auf die Einhaltung der Regeln des Datenschutzes
und der Datensicherheit. Was bentob dafür unternimmt und wie bentob
mit den Daten seiner Nutzer verfährt, ist in der Datenschutzpolice von
bentob unter der Rubrik Datenschutz nachzulesen.
III. Haftung von
bentob
§
8 Wann haftet bentob auf Schadensersatz?
(1)
Schadensersatzansprüche gegen bentob wegen des Ersatzes von Vermögensschäden
sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.
bentob haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung
einer Kardinalpflicht vorliegt (z.B. Schutz und Sicherheit der Nutzerdaten).
In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren
Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren
Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(2)
Soweit die Haftung von bentob ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von bentob.
(3)
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Gewährleistung
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie Ansprüche auf
Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 9 Haftet bentob auch für fremde Inhalte?
Die
Konzeption von ferienlotse.de ist die eines Internetmarktplatzes. Das
heißt, dass bentob als Betreiber dieses Marktplatzes weniger eigene,
sondern ganz überwiegend fremde Inhalte der bei bentob registrierten
Anbieter und sonstiger Kooperationspartner zur Nutzung bereithält bzw.
auf diese verweist. Für fremde Inhalte, die bentob zur Nutzung bereithält,
ist bentob nur dann verantwortlich, wenn bentob von diesen Inhalten
Kenntnis hat und es bentob möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu
verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen bentob lediglich den Zugang
zur Nutzung vermittelt, ist bentob nicht verantwortlich.
IV. Beendigung
des Nutzerstatus
§
10 Kann der registrierte Nutzer die Nutzung der registrierungsbedürftigen
Dienste von ferienlotse.de kündigen?
Der
registrierte Nutzer kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch
schriftliche oder per E-Mail an
übersendete Erklärung die Nutzung aller Dienste, für die er sich als
Nutzer registriert hat, kündigen.
§
11 Wann und unter welchen Voraussetzungen kann bentob dem registrierten
Nutzer kündigen bzw. den nichtregistrierten Nutzer ausschließen?
(1)
Eine Kündigung des registrierten Nutzers durch bentob ist nur unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich (ordentliche Kündigung),
es sei denn, sie erfolgt aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).
(2)
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen die
ihm nach §§ 4 und 5 obliegenden Pflichten verstößt. Unter den gleichen
Voraussetzungen kann der unregistrierte Nutzer ohne Einhaltung einer
Frist von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
(3)
Davon unbeschadet endet der Nutzerstatus, ohne dass es dafür einer Kündigung
bedarf, wenn der Nutzer einer Änderung der Nutzungs- oder sonstiger
Geschäftsbedingungen der bentob widersprochen hat (vgl. § 1 Absatz 3
Satz 2).
V. Sonstiges
§
12 Welches Recht ist auf die Nutzung des Marktplatzes anwendbar und
wo ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen bentob und
Nutzern?
(1)
Es gilt deutsches Recht.
(2)
Ist der Nutzer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtstand
in Deutschland, ist der Gerichtsstand Langenargen am Bodensee. Gleiches
gilt, wenn er nach Entstehung des Anspruchs seinen Wohn- oder Geschäftssitz
ins Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Stand:
10.02.2002
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